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Einwohnergemeinde

Gebührenpficht für nächtliches Dauerparkieren
Das regelmässige Parkieren in der Nacht auf öffentlichen Parkplätzen der Einwohnergemeinde Bönigen ist gebührenpfichtig. Für schwere oder motorlose Fahrzeuge wird eine Sonderbewilligung der Sicherheitskommission benötigt. Parkierte Fahrzeuge ausserhalb der markierten Parkfelder sind widerrechtlich abgestellt und werden nach dem Strassenverkehrsgesetz geahndet
und der Kantonspolizei gemeldet.
Die Kosten für die Jahresparkkarte Personenwagen (bis 3.5 Tonnen) betragen Fr. 300.–. Die Parkkarten können bei der Gemeindeverwaltung Bönigen bezogen werden. Informationen zu Parkkarten erhalten Sie unter der Telefonnummer 033 826 10 00.
Sicherheitskommission Bönigen