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Einwohnergemeinde

Friedhof Beatenberg
Abräumen von Gräbern
Die Sicherheitskommission gibt davon Kenntnis, dass westlich der Plattform, von den untersten zwei Reihengräbern bis 1988 (Nrn. 389, 390, 391, 392, 394, 396, 397, 400, 4, 5, 6, 81, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19) und östlich der Plattform, von den fünf Kindergräbern (Nrn. 212, 213, 266, 269, 1) die Grabruhe abgelaufen ist.
Aufgrund von Art. 6 Bestattungsreglement vom 7. Juni 2013 der Einwohnergemeinde Beatenberg werden die Angehörigen ersucht, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck oder Grab mäler bis am 30. Juni 2015 abzuräumen. Nach diesem Datum werden die oben erwähnten Gräber ohne Kosten folge durch die Gemeinde weggeräumt.
Beatenberg, im Dezember 2014
Die Sicherheitskommission