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Ausgleichskasse des Kantons Bern

Die wichtigsten Änderungen auf den 1. Januar 2015 bei AHV/IV/EO und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
• Erhöhung der AHV/IV-Renten und der Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen (EL)
• Durchschnittliche Krankenkassenprämien bei den Ergänzungsleistungen (EL)
• Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen (EL)
• Erhöhung des BVG-Grenzbetrages
Erhöhung der AHV/IV-Renten
Die monatliche Altersrente beträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens 1175 Franken (bisher 1170) und höchstens 2350 Franken (bisher 2340).
Die monatliche Witwenrente/Witwerrente beträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens 940 Franken (bisher 936) und höchstens 1880 Franken (bisher 1872).
Die monatliche Waisenrente beträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens 470 Franken (bisher 468) und höchstens 940 Franken (bisher 936).
Die ganze monatliche Invalidenrente beträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens 1175 Franken (bisher 1170) und höchstens 2350 Franken (bisher 2340).
Die monatliche Dreiviertels-Invalidenrente beträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens 882 Franken (bisher 878) und höchstens 1763 Franken (bisher 1755).
Die halbe monatliche Invalidenrente beträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens 588 Franken (bisher 585) und höchstens 1175 Franken (bisher 1170).
Die monatliche Viertels-Invalidenrente beträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens 294 Franken (bisher 293) und höchstens 588 Franken (bisher 585).
Lebensbedarf und Beträge der durchschnittlichen Krankenkassenprämien bei den Ergänzungsleistungen (EL)
Der Höchstbetrag für den allgemeinen Lebensbedarf bei den EL beträgt für Alleinstehende 19'290 Franken (bisher 19'210), für Ehepaare 28'935 Franken (bisher 28'815) und für Waisen 10'080 Franken (bisher 10'035).
Die durchschnittlichen Krankenkassenprämien im Kanton Bern wurden in den drei Prämienregionen wie folgt festgesetzt:
2015 Region 1 Region 2 Region 3
Erwachsene
Fr. 5772.– Fr. 5136.– Fr. 4836.–
junge Erwachsene (Alter 18–25)
Fr. 5424.– Fr. 4764.– Fr. 4416.–
Kinder Fr. 1308.– Fr. 1164.– Fr. 1092.–
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen wird ab 1.1.2015 bei der Auszahlung der Ergänzungsleistungen die Prämienverbilligung direkt an Ihre Krankenkasse ausbezahlt.
Familienzulagen
Das monatliche Mindesteinkommen der Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden für Anspruch auf Familienzulagen beträgt neu mindestens 587 Franken (bisher 585).
Beiträge der Selbständigerwerbenden
Die betragliche Höchstlimite der sinkenden Beitragsskala für Selbständigerwerbende liegt neu bei 56'400 Franken (bisher 56'200).
Erhöhung des BVG-Grenzbetrages
Der Grenzbetrag der beruflichen Vorsorge (nicht BVG-p ichtig) wird neu auf 21'150 Franken pro Jahr (bisher 21'060) erhöht.
Weitere Informationen und Auskünfte
Informationen und Auskünfte finden Sie im Internet unter www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info. Formulare und Merkblätter erhalten Sie kostenlos bei den AHV-Zweigstellen.
Schalteröffnungszeiten der Ausgleichskasse des Kantons Bern über Weihnachten/Neujahr
Vom 24. Dezember 2014 bis 4. Januar 2015 bleiben unsere Schalter geschlossen. Ab 5. Januar 2015 sind wir wieder erreichbar von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr). Wir danken für das Verständnis und wünschen Ihnen für die Festtage und das kommende Jahr alles Gute.
Bern, im Dezember 2014
Ausgleichskasse des Kantons Bern