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Reformierte Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung: Sonntag, 14. Dezember 2014, in der Kirche Unterseen im Anschluss an den Gottesdienst. Dieser beginnt um 10.00 Uhr, die Versammlung um ca. 11.00 Uhr.
Traktanden – Korrigenda
1. Voranschlag 2015: Genehmigung; Finanzplan 2014–2019: Kenntnisnahme
2. Wahlen Kirchgemeinderat vom 1.1.2015 bis 31.12.2017:
a) Neuwahl von zwei Mitgliedern
b) Wahl Präsidium (als Co-Präsidium)
3. Orientierungen
4. Verschiedenes
Hinweis:
Traktandum 2a wurde geändert
Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen ab 14. November 2014 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, sowie auf der Gemeindeverwaltung Unterseen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf und sind ebenfalls auf unserer Webseite www.kirche-unterseen.ch zu finden.
Gegen Kirchgemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und
Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden.
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.
Der Kirchgemeinderat