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Schwellenkorporation

Schwellenkorporationsversammlung
Mittwoch, 17. Dezember 2014, 20.15 Uhr im Gemeindehaus Habkern
Traktanden:
1. Protokoll der Schwellenkorporationsversammlung vom 16. Mai 2014
2. Budget 2015
3. Orientierung Projekt Werkhof
4. Abrechnung Investitionskredit Forstfahrzeug
5. Verschiedenes
Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Aktenauflage
Das Protokoll der Schwellenkorporationsversammlung vom 16. Mai 2014 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige
Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen (Schwellentelle) im Gemeindegebiet von Habkern (Art. 9 ff. Korporationsreglement der Schwellenkorporation Habkern). Die Versammlung ist öffentlich.
Habkern, 8. November 2014
Schwellenkommission Habkern