Bau- und Gewässerschutzpublikation
Gesuchstellerin: Bauherrengesellschaft Oberteil, Postfach 103, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit integrierter Garage. Hinweis: Die Gemeinde Bönigen ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Oberlandstrasse 15, Parzelle Nr. 1489, Koordinaten 635'350/170'710, Wohnzone, 2-geschossig.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Bönigen, 3806 Bönigen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit integrierter Garage. Hinweis: Die Gemeinde Bönigen ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Oberlandstrasse 15, Parzelle Nr. 1489, Koordinaten 635'350/170'710, Wohnzone, 2-geschossig.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Bönigen, 3806 Bönigen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli