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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung: Protokollauflage
Gestützt auf Art. 21 Abs. 1 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Das Protokoll ist ebenfalls auf www.boenigen.ch einsehbar.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.
8. Dezember 2014
Der Gemeindeschreiber