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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Gyger-Trummer Andrea und Thomas, Murggli, 3758 Latterbach.
Projektverfasserin: Anneler Hungerbühler AG, Bälliz 67, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit unterirdischer Einstellhalle sowie Verlegung eines Weges. Hinweis: Die Gemeinde Leissigen ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Nutzung: Bau von Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Läntiweg 27, Parzellen Nrn. 118, 212, 674, 392, Koordinaten 625'375/167'150, Zonen W2a und ZöN 2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, 3706 Leissigen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen
und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli