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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV)
Inkraftsetzung der Neufassung
Verordnung zum Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen, in Kraft ab 1. Januar 2015, beschlossen durch den Gemeinderat am 24. November 2014.
Gegen den oben erwähnten Erlass kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen werden oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 28. November 2014
Der Gemeinderat