Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Dezember 2014, 20.15 Uhr, im Schulhaus
Traktanden:
1. Feuerwehr Habkern, Einführung Sold
2. Rahmenkredit Strassenunterhalt 2015–2017
3. Rahmenkredite Unterhalt Wasserleitungen 2015–2019 und Unterhalt Abwasserleitungen 2015–2019
4. Schiessanlage Habkern, Erneuerung elektronische Trefferanzeige
5. Budget 2015
6. Feuerwehrreglement 2015, Genehmigung
7. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf. Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuell) aufgeschaltet.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige
Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben. Die Versammlung ist öffentlich.
Habkern, 27. Oktober 2014
Der Gemeinderat