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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage Ölfeuerungstarif
Die Gemeindeversammlung hat am 28. November 2014 den neuen Gebührentarif für die Feuerungskontrolle genehmigt und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.
Der Gebührentarif liegt nachträglich 30 Tage, vom 4. Dezember 2014 bis 5. Januar 2015, bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Beschwerden gegen den Tarif und den Verfahrensablauf sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Gsteigwiler, 1. Dezember 2014
Der Gemeinderat