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Einwohnergemeinde

Schneeräumung / Winterdienst
Bitte helfen Sie mit, die Schneeräumung ohne Behinderungen zu gewährleisten, und beachten Sie folgende Grundsätze:
Schnee von privaten Vorplätzen und Wegen darf nur vor der Räumung an den öffentlichen Strassen deponiert werden. Es ist verboten, Schnee nach erfolgter Haupträumung auf die Fahrbahn zu räumen.
Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt. Die Gebühr beträgt pro Vergehen pauschal 200 Franken.
Auf Gemeindestrassen und Gehwegen wird nicht generell schwarz geräumt. Wir ersuchen deshalb alle Verkehrsteilnehmer, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen.
Schäden an parkierten Fahrzeugen. Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei Winterdienstarbeiten an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen.
Deponierte Geräte und Gegenstände. Schadenersatzansprüche bei Beschädigungen, verursacht durch die Schneeräumung an unbefugt deponierten Gegenständen wie Ski, Schlitten usw., werden abgelehnt.
Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Grindelwald unter Tel. 033 854 14 44 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Grindelwald, im Dezember 2014
Bauverwaltung Grindelwald