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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Dezember 2014, 20.00 Uhr im Kongresssaal Beatenberg
Traktanden
1. Genehmigung der Entwidmung und Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen des Schulhausareals Schmocken
2. a) Genehmigung des Voranschlages 2015
Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
b) Orientierung über den Finanzplan 2015–2019
3. Projekt- und Kreditgenehmigung zur Erneuerung Quellgebiete Baumisboden und Chüematte
4. Wahl einer externen Revisionsstelle
5. Bericht aus den Ressorts und der Verwaltung
6. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 2 und 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer
rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Schweizer BürgerInnen und Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.
Beatenberg, 20. Oktober 2014
Der Gemeinderat