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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 4. Dezember 2014, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm
Traktandenliste
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2014
2. Neuauflage Wasserversorgungsreglement und -tarif
3. Neuauflage Abwasserentsorgungsreglement und -tarif
4. Schulhaus auf der Lamm: Isolation Ost- und Nordfassade, Kreditbewilligung
5. Kenntnisnahme der Abrechnung ÜO Gumm
6. Voranschlag 2015: Festsetzen der Steueranlage, des Liegenschaftssteueransatzes und der Hundetaxe für das Jahr 2015. Kenntnisnahme von Investitionsrechnung 2015 und Finanzplan 2015–2019
7. Wahlen
a. Gemeinde und Gemeinderatsvizepräsident (neu)
b. 3 Mitglieder des Gemeinderates (2 neu, 1 Wiederwahl)
c. 2 Mitglieder Technische Kommission (Wiederwahl)
d. 1 Mitglied Schulkommission bhs (Wiederwahl)
8. Orientierungen
a. über den Stand der Arbeiten Ortsplanungsrevision Schwanden
b. über den Stand der Arbeiten beim Hochwasserschutz Lammund Schwanderbach
9. Abgabe der Bürgerbriefe und Ehrungen
10. Verschiedenes/Orientierungen
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2014 liegt sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während dieser Auflagefrist können schriftliche Einsprachen beim Gemeinderat gemacht werden.
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 3 liegen gemäss Art. 54 Gemeindegesetz (GG) 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung von Schwanden öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz (GG) sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Der Voranschlag 2015 kann ab 24. November 2014 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird eine Woche vor dem Versammlungstermin in alle Haushalte eine Informationsschrift versandt. Voranschlag und Infoschrift können auch auf der Homepage der Gemeinde Schwanden www.schwandenbrienz.
ch eingesehen werden.
Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Traditionsgemäss treffen sich die Versammlungsteilnehmer im Anschluss an die Versammlung zum gemütlichen Verweilen.
Schwanden, Oktober 2014
Der Gemeinderat