Einwohnergemeinde
Untersuchungsbericht für Trinkwasser in der Einwohnergemeinde Niederried
Gemäss den amtlichen Untersuchungen der Grossen Apotheke Dr. G. Bichsel AG, Interlaken, vom 19.11.2014 hat das Trinkwasser der Wasserversorgung Niederried den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Bakteriologische Qualität: einwandfrei
Gesamthärte in französischen Härtegraden (°f):
15.0 Grad (Härtebereich weich)
Nitratgehalt in mg/l:
2.1 mg/l (Toleranzwert <25 mg/l)
Besonderes: Sehr guter Geschmack!
Wassertemperatur 12.7 °C.
Das Trinkwasser stammt aus den Quellen Aebnit und Mühlisbach in Niederried und wird mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 033 849 12 70) oder beim Brunnenmeister Werner Häsler (079 688 66 34) eingeholt werden. Zusätzliche Informationen sind zu finden auf www.wasserqualitaet.ch.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/innen gemäss Artikel 275d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Niederried, 24. November 2014
Der Gemeinderat
Gemäss den amtlichen Untersuchungen der Grossen Apotheke Dr. G. Bichsel AG, Interlaken, vom 19.11.2014 hat das Trinkwasser der Wasserversorgung Niederried den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Bakteriologische Qualität: einwandfrei
Gesamthärte in französischen Härtegraden (°f):
15.0 Grad (Härtebereich weich)
Nitratgehalt in mg/l:
2.1 mg/l (Toleranzwert <25 mg/l)
Besonderes: Sehr guter Geschmack!
Wassertemperatur 12.7 °C.
Das Trinkwasser stammt aus den Quellen Aebnit und Mühlisbach in Niederried und wird mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 033 849 12 70) oder beim Brunnenmeister Werner Häsler (079 688 66 34) eingeholt werden. Zusätzliche Informationen sind zu finden auf www.wasserqualitaet.ch.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/innen gemäss Artikel 275d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Niederried, 24. November 2014
Der Gemeinderat