Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung
Montag, 29. Dezember 2014, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 12. Mai 2014
2. Voranschlag 2015 – Genehmigung und Kenntnisnahme Finanzplan
3. Wahlen
4. Verschiedenes / Orientierungen
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Für das Jahr 2015 können sich Nutzungsberechtigte zum Bezug des Burgernutzens anmelden.
Anspruch auf Burgernutzen hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
– das Burgerrecht der Burgergemeinde Matten besitzt,
– das 25. Altersjahr zurückgelegt hat und
– seit drei Monaten, vom 1.10.–31.12.2014, in der Gemeinde Matten bei Interlaken seine Schriften hinterlegt hat.
Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies schriftlich der Burgerkassierin, Frau Brigitte Ritschard, Hauptstrasse 30, 3800 Matten mit, und muss sein Burgerrecht und sein Geburtsdatum nachweisen und eine Wohnsitzbescheinigung beibringen.
Der Burgerrat