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Einwohnergemeinde

Aufhebung der Skateparkverordnung
Der Gemeinderat hat am 17. November 2014 die Verordnung vom 3. November 2003 über die zweckbestimmte Zuwendung Skatepark mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Gegen die Aufhebung der Verordnung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 18. November 2014
Der Gemeindeschreiber