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Betreibungsrechtliche Grundstücksteigerung

Am 29. Januar 2015, 10.00 Uhr wird im Sitzungszimmer des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle Oberland Ost, im Grundpfandverwertungsverfahren gegen Abplanalp lrene (-Grossen), 28.11.1959, von Meiringen und Frutigen, Hofstettenstrasse 26, 3856 Brienzwiler, Drittpfandgeberin: Residence Eichhof AG in Liq., Eichhof, 3856 Brienzwiler, folgendes Grundstück öffentlich
versteigert:
Brienzwiler GBB-Nr. 1084
Hofstettenstrasse, Plan Nr. 2448/2449
– Wohnhaus Nr. 26
– Parkplatz
– 4,24 Aren Platz Umschwung
– 44 Aren Land
– 1,92 Aren Strasse, Weg, Trottoir
– 1,02 Aren Gewässer
Amtlicher Wert Fr. 453'230.–
Betreibungsamtliche Schätzung (Verkehrswert) Fr. 735'000.–
Eingabefrist bis: 9. Dezember 2014 (Wert per Steigerungstag)
Die Verwertung erfolgt auf Begehren der Grundpfandgläubigerin im 1.–3. Rang und der Pfandgläubiger mit gesetzlichem Pfandrecht.
Die Steigerungsbedingungen, das Lastenverzeichnis sowie weitere Unterlagen liegen vom 5. bis 15. Januar 2015 beim Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Schloss 5, Postfach 637, 3800 lnterlaken, öffentlich zur Einsichtnahme und Anfechtung auf.
Die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten der bezeichneten Grundstücke werden aufgefordert, dem unterzeichnenden Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche an den Grundstücken, detailliert und zerlegt in Kapital, Zinsen, Verzugszinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist,
allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Der Forderungstitel ist der Anmeldung im Original beizulegen.
Nicht angemeldete Ansprüche, soweit diese nicht durch die öffentlichen Bücher ausgewiesen werden, sind von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen.
Die Mieter und Pächter der Liegenschaft sind aufgefordert, dem Betreibungsamt mündliche und/oder schriftliche Miet-/Pachtverträge innert der Eingabefrist bis am 9. Dezember 2014 bekanntzugeben unter Vorlage der vertraglichen Grundlagen.
Das Grundstück kann nach telefonischer Voranmeldung (031 635 97 07) am Dienstag, 6. Januar 2015, 14.00 Uhr besichtigt werden. Im Weiteren kann die Verkehrswertschätzung unter www.schkg-be.ch eingesehen werden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland in der revidierten Fassung vom 30. April 1997 sowie die dazugehörende revidierte Verordnung vom 10. September 1997 aufmerksam gemacht.
Betreibungsamt Oberland
Dienststelle Oberland Ost