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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger herzlich ein
• zu den Ehrungen für besondere Leistungen (Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung, Tourismus) sowie zum Apéro für die Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger vom Donnerstag, 4. Dezember 2014, 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus;
• zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 4. Dezember 2014, 20.00 Uhr, im Kirchgemeindehaus.
Traktanden
1. Erwerb Baurechtsparzelle «Areal Eychelti Flugplatz» der Bundesparzelle Nr. 14. Bewilligung des erforderlichen Verpflichtungskredits für den jährlich wiederkehrenden Baurechtszins von Fr. 87 975.–.
2. Sanierung Jungfraublickallee. Bewilligung des erforderlichen Kredits von Fr. 220 000.–.
3. Voranschlag für das Jahr 2015; Genehmigung.
4. Beschlussfassung über das überarbeitete Polizeireglement.
5. Abrechnungen
• Investitionsbeitrag Tell-Freilichtspiele
• Umsetzung Verkehrsrichtplan Zone 30
• Erwerb Bundesparzellen Rugenstrasse
6. Verschiedenes.
Auflage
Das Polizeireglement liegt 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Die übrigen Akten für die Gemeindeversammlung liegen ebenfalls in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der  Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Matten, 13. Oktober 2014
Der Gemeinderat