Baupublikation
Gesuchstellerin: Schweizerisches Freilichtmuseum Ballenberg, Museumstrasse 131, 3858 Hofstetten b. Brienz.
Bauvorhaben: Wiederaufbau Museumsobjekt (Wagenschopf mit Speicher).
Standort: Freilichtmuseum Ballenberg, Parzelle Nr. 11, Koordinaten 649'500 / 177'860, Zone: Überbauungsordnung Freilichtmuseum Ballenberg.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahme: Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, 3858 Hofstetten b. Brienz.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Dezember 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli
Bauvorhaben: Wiederaufbau Museumsobjekt (Wagenschopf mit Speicher).
Standort: Freilichtmuseum Ballenberg, Parzelle Nr. 11, Koordinaten 649'500 / 177'860, Zone: Überbauungsordnung Freilichtmuseum Ballenberg.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahme: Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, 3858 Hofstetten b. Brienz.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Dezember 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli