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Einwohnergemeinde

Vignetten P, A und D – 2015
Die Vignetten P, A und D für das Jahr 2015 können ab dem 1. Dezember 2014 auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Vignetten 2014 verlieren am 31. Januar 2015 die Gültigkeit.
Bitte beachten Sie die neuen Verfügungen, welche Ihnen beim Kauf einer Vignette mitgegeben werden.
Vignette P: Fr. 20.–
Zivil-, und steuerrechtlicher Wohnsitz in Grindelwald, Adresse im Fahrzeugausweis muss zwingend auf Grindelwald lauten.
– Berechtigung zum Befahren von definierten Bergstrassen mit signalisiertem Fahrverbot.
– Berechtigung zur kostenlosen Benutzung der Parkplätze Pfingstegg/Pfrundgut während maximal zwei Stunden.
Vignette A: Fr. 20.–
Zivil- und steuerrechtlicher Wohnsitz in Grindelwald, Adresse im Fahrzeugausweis muss nicht zwingend auf Grindelwald lauten.
– Berechtigung zum Befahren von definierten Bergstrassen mit signalisiertem Fahrverbot.
– Berechtigung zur kostenlosen Benutzung der Parkplätze Pfingstegg/Pfrundgut während maximal zwei Stunden.
Vignette D: Fr. 40.–
Zivil- und steuerrechtlicher Wohnsitz nicht in Grindelwald, aber Besitzer einer Liegenschaft oder eines Grundstücks. Die Vignette D berechtigt ausschliesslich zum Befahren einer Strasse mit signalisiertem Fahrverbot zum eigenen Grundstück.
Für Fragen steht Ihnen der Bereich Sicherheit unter Tel. 033 854 14 84 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Grindelwald, im November 2014
Bereich Sicherheit