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Schwellenkorporation Bödeli Süd

Ordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag, 11. Dezember 2014, 20.00 Uhr, Musikzimmer Schulhaus Wilderswil
Traktanden
1. Wahl eines Stimmenzählers
2. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19. Juni 2014
3. Voranschlag 2015
– Festsetzen des Grundeigentümerbeitragsatzes
– Beratung und Genehmigung
Voranschlag 2015
– Orientierung Finanzplan 2014–2019
4. Organisationsreglement
5. Jahresbericht des Präsidenten
6. Orientierung über laufende Projekte
7. Verschiedenes
Öffentliche Auflage:
Es liegen zur Einsichtnahme bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf:
– das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19. Juni 2014 (Traktandum 2)
– Voranschlag 2015 (Traktandum 3)
– Organisationsreglement (Traktandum 4)
Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind vor der Versammlung schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, p. Adr. Peter Mätzener, Erlenweg 13, 3806 Bönigen, einzureichen.
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Für jedes Grundstück oder Werk besteht ein Stimmrecht. Wer Eigentümer mehrerer Grundstücke, Werke und/oder Rechte ist, hat mehrere Stimmrechte.
Die Stimmkarten müssen bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor der Versammlung bezogen und der Zutrittskontrolle vorgelegt werden.
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Bönigen, 8. November 2014
Schwellenkorporation Bödeli Süd