Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 15. Dezember 2014, 20.15 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2
Traktanden
1. Voranschlag 2015
Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2015. Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftsteuer. Orientierung über das Investitionsbudget.
2. Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen
2.1 Tanklöschfahrzeug Feuerwehr: Beschaffung, Verpflichtungskredit
2.2 Zug-/Atemschutzfahrzeug Feuerwehr: Beschaffung, Verpflichtungskredit
3. Schulreglement vom 1.8.2007: Genehmigung der Überarbeitung, gültig ab 1. August 2015
4. Tagesschulreglement vom 1.8.2010: Genehmigung der Überarbeitung, gültig ab 1. August 2015
5. Orientierungen
6. Verschiedenes
Es liegen zur Einsichtnahme öffentlich auf:
– 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei die Gemeindereglemente (Schulreglement und Tagesschulreglement gemäss Traktanden Nr. 3 und 4)
– 10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung der Voranschlag 2015 (Traktandum Nr. 1)
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wilderswil, 30. Oktober 2014
Der Gemeinderat