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Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 14. Dezember 2014, in der Kirche Unterseen im Anschluss an den Gottesdienst. Dieser beginnt um 10.00 Uhr, die Versammlung um ca. 11.00 Uhr.
Traktanden
1. Voranschlag 2015: Genehmigung; Finanzplan 2014–2019: Kenntnisnahme
2. Wahlen Kirchgemeinderat vom 1.1.2015 bis 31.12.2017:
a) Neuwahl eines Mitgliedes
b) Wahl Präsidium (als Co-Präsidium)
3. Orientierungen
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen ab 14. November 2014 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, sowie auf der Gemeindeverwaltung Unterseen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf und sind ebenfalls auf unserer Webseite www.kirche-unterseen.ch zu finden.
Gegen Kirchgemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeitsund
Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden.
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.
Der Kirchgemeinderat