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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage
Verlängerung der Planungszone Stedtli
Gestützt auf Art. 62 Abs. 4 BauG soll die vom Gemeinderat von Unterseen am 10. Dezember 2012 über das Gebiet des «Stedtli» zwischen Bahnhofstrasse–Hauptstrasse–Schloss–Dreispitzareal–Kleine Aare beschlossene Planungszone um 1 Jahr, d.h. vom 22. Dezember 2014 bis zum 22. Dezember 2015, verlängert werden.
Verlängerungsgründe:
Die Erarbeitung der neuen Vorschriften mit den angestrebten Nutzungen erforderte zum Teil auch Testplanungen und eine mehrfache Überarbeitung. Weiter muss für den Fabrikkanal auch ein Gewässerfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Die öffentliche Au age ist für Januar/Februar 2015, der Beschluss der Gemeindeversammlung für Juni 2015 vorgesehen.
Einsprachefrist:
14. November bis 15. Dezember 2014
Einspracheort:
Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, Postfach, 3800 Unterseen
Eine allfällige Einsprache kann sich nur noch gegen die vorgesehene Verlängerung der Planungszone richten. Für die Einsprachebefugnis gilt Art. 35 Abs. 2 BauG.
Unterseen, 6. November 2014
Der Einwohnergemeinderat