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Baupublikation

Bauherrschaft: WSI Gewerbepark AG, Kammistrasse 11, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: HMS Architekten und Planer AG, Kirchgasse 5, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Bürogebäude Nr. 13 und Nebengebäude Nr. 11b für Unterhalt WSI. Neuerstellen von oberirdischen, ungedeckten Parkplätzen.
Standort: Kammistrasse 11b, 13, Parzelle Nr. 1110.
Nutzungszone: Arbeitszone A.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten in der Uferschutzzone nach Art. 5 SFG i. V. mit Art. 48 WGB (ungedeckte Parkplätze).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an bestehende Gemeindekanalisation und Einleitung von Regen- und Reinabwasser in Vorfluter, Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 30. Oktober 2014
Bauverwaltung Interlaken