Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Neuregelung Kurzzeitparkplätze Post/Bahnhof ab 1. Dezember 2014
Neu muss zwingend am Ticketautomaten ein kostenloser Parkschein bezogen und auf dem Armaturenbrett gut sichtbar abgelegt werden. Nach Ablauf der Parkdauer von 20 Minuten muss der Parkplatz verlassen werden.
Wie funktioniert es genau?
– Den grünen Knopf am Ticketautomaten drücken
– Ticket entnehmen und auf dem Armaturenbrett gut sichtbar hinterlegen
Ein Geldeinwurf ist nicht möglich, da die maximale Parkzeit 20 Minuten beträgt und kostenlos ist.
Das unmittelbare Nachlösen von weiteren 20 Minuten, ohne vorher das Fahrzeug in den Verkehr eingefügt zu haben, ist untersagt.
Fahrzeuge mit abgelaufenem, nachgelöstem oder fehlendem Parkschein können gem. OBV/Ziff. 201.8/200.a–c/202.2 mit einer Ordnungsbusse belegt oder bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.
Der Kurzzeitparkplatz ist für Besuche bei der Poststelle, dem Bahnhofschalter und am Kiosk gedacht.
Für Fragen steht Ihnen der Bereich Sicherheit unter Tel. 033 854 14 84 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Grindelwald, im November 2014
Bereich Sicherheit