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Ref. Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken

(Dazu gehören die Politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand)
Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 7. Dezember 2014, um 11 Uhr in der Schlosskirche Interlaken, anschliessend an den Gottesdienst
Traktanden
1. Wahl der Stimmenzähler/Stimmenzählerinnen
2. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 27. April 2014 in Gsteig
3. Budget 2015
4. Kirche Iseltwald. Abrechnung Investitonskredit Renovation Innenraum, Sanierung Glocke und Uhrenanlage
5. Wahlen/Wiederwahlen
6. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 2, 3, 4, 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, 3800 Matten, zur Einsichtnahme während der Bürozeiten auf. Das Budget 2015 kann auch auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen, für Traktandum 5 Wahlen innert 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in Interlaken einzureichen.
Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 98 sofort zu beanstanden.
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Gemäss Artikel 5 des Organisationsreglements der Kirchgemeinde sind alle Personen, die seit 3 Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, stimmberechtigt.
Matten, 21. Oktober 2014
Der Kirchgemeinderat