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Burgergemeinde

Ordentliche Burgergemeindeversammlung
Freitag, 12. Dezember 2014, 20.00 Uhr im Hotel Hirschen in Wilderswil
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2014
– Kenntnisnahme der Genehmigung durch den Burgerrat
2. Waldreglement der Burgergemeinde Wilderswil vom 3.4.1986
– Beratung und Genehmigung der Aufhebung des Reglements
3. Kenntnisnahme von Kostenabrechnungen
– Einfamilienhaus Oberdorfweg 2: Ersatz Heizung/Boiler
– Weidhaus Schwendi: Sanierung Hausschwamm (gebundene Ausgaben)
4. Voranschlag 2015
– Beratung und Genehmigung
– Kenntnisnahme der Investitionsrechnung
5. Finanzplan 2014–2019
– Orientierung
6. Wahlen
a) 5 Mitglieder des Burgerrates
(3 Wiederwahlen und 2 Neuwahlen)
b) 3 Mitglieder des Rechnungsprüfungsorgans
(3 Wiederwahlen)
7. Orientierungen und Verschiedenes
Aktenauflage
Es liegt zur Einsichtnahme in der Burgerverwaltung Wilderswil am Dienstagnachmittag zwischen 14.00–18.00 Uhr öffentlich auf:
a) der Voranschlag 2015 (Traktandum 4), 10 Tage vor der Versammlung
b) das Protokoll vom 12.12.2014, 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sowie interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein kleiner Imbiss offeriert.
Wilderswil, 29. Oktober 2014
Der Burgerrat