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Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 4. Dezember 2014, 20.00 Uhr, Gmeindshuus Oberried
1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. Mai 2014
2. Jahresvoranschlag 2015
2.1 Festsetzung der Steueranlage für das Jahr 2015 wie folgt:
a) Für die Einkommens- und Vermögenssteuern das 2.04-fache der gesetzlichen Einheitsansätze
b) Die Liegenschaftssteuern auf 1.5 Promille der amtlichen Steuerwerte
2.2 Festsetzung der Hundetaxe 2015
2.3 Festsetzung der Bootsplatzgebühren 2015
2.4 Genehmigung des Gesamtvoranschlages 2015
3. Genehmigung eines Kredites für die Totalrevision der Ortsplanung
4. Genehmigung eines Kredites für den Neubau Hydrantenleitung «Gryt» Resort Brienzersee
5. Genehmigung eines Verkaufs der Liegenschaft «Altes Schulhaus Ebligen»
6. Verschiedenes / Orientierungen
– Orientierung Resort Brienzersee
– Orientierung GEP
– Orientierung Neubau Reservoir Mettli
– Orientierung Neuvermessung übriges Gemeindegebiet
Öffentliche Auflage:
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel:
Allfällige Gemeindebeschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken zu erheben.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 98 Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer-Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben, (Art. 4 OGR).
Oberried, 17. Oktober 2014
Der Gemeinderat