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Einwohnergemeinde

Verordnung / Gebührentarif zum Gebührenreglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2014 folgende Verordnung angepasst hat (Ziff. 4.4 / Art. 27 Abs. 1 und Abs. 2):
· Gebührentarif zum Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Grindelwald
Die Verordnung tritt, vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden, am 1. November 2014 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspfllege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder steht unter folgendem Link zum Download bereit:
http://www.gemeinde-grindelwald.ch/verwaltung/reglemente.
Grindelwald, 31. Oktober 2014
Der Gemeinderat