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Schwellenkorporation

Einladung zur ausserordentlichen Genossenschaftsversammlung
Mi, 10. Dezember 2014, 20.00 Uhr, Schulhaus Obermoos, Brienzwiler
Traktanden
1. Protokoll vom 2. Juni 2014
2. Beratung und Beschlussfassung über ein neues Schwellenkorporationsreglement
3. Unterhaltsprojekt Luegerbach, Kreditbewilligung.
4. Verschiedenes
Das neue Schwellenkorporationsreglement liegt gemäss Artikel 54 Gemeindegesetz (GG) 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich auf.
Beschwerden gegen Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt in Interlaken einzureichen.
Das Stimmrecht richtet sich nach Artikel 22 Schwellenkorporationsreglement.
Brienzwiler, 30. Oktober 2014
Der Vorstand