Kirchgemeinde Brienz
Ordentliche Versammlung
Sonntag, 7. Dezember 2014, anschliessend an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Pfrundscheune (11.15 Uhr)
Traktanden
1. Verpflichtungskredit Kauf Pfarrhaus Brienz, Baurecht Pfrundscheune und Parkplatz bei der Kirche
2. Verpflichtungskredit Sanierung Fresken Kirche Brienz
3. Genehmigung des Budgets 2015
4. Kenntnisnahme Abrechnung Verpflichtungskredit Sanierung Fassade Süd KGH Kienholz
5. Wahl eines CO-Präsidiums für die Dauer vom 1.1. bis 31.12.2015
6. Wahl eines Kirchgemeinderatsmitglieds für die Dauer vom 1.1.2015 bis 31.12.2018
7. Wiederwahl von 6 Kirchgemeinderäten/-innen für die Dauer vom 1.1.2015 bis 31.12.2018
8. Bestätigung der beiden Revisoren für die Dauer vom 1.1.2015 bis 31.12.2018
9. Orientierungen
10. Verschiedenes / Umfrage
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1–4 liegen im Sekretariat der Kirchgemeinde ab sofort zur Einsichtnahme auf. Öffnungszeiten: Montag und Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr.
Das Protokoll der Versammlung vom 15. Juni 2014 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Kirchgemeinderat am 20. August 2014 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 7. Dezember 2014 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde Brienz zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a Gemeindegesetz).
Zur Versammlung sind alle Stimmberechtigten freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind Personen, welche der ev.-ref. Landeskirche angehören, das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, seit mind. 3 Monaten in der Kirchgemeinde Brienz wohnen und in einer der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind.
Brienz, 6. November 2014
Der Kirchgemeinderat
Sonntag, 7. Dezember 2014, anschliessend an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Pfrundscheune (11.15 Uhr)
Traktanden
1. Verpflichtungskredit Kauf Pfarrhaus Brienz, Baurecht Pfrundscheune und Parkplatz bei der Kirche
2. Verpflichtungskredit Sanierung Fresken Kirche Brienz
3. Genehmigung des Budgets 2015
4. Kenntnisnahme Abrechnung Verpflichtungskredit Sanierung Fassade Süd KGH Kienholz
5. Wahl eines CO-Präsidiums für die Dauer vom 1.1. bis 31.12.2015
6. Wahl eines Kirchgemeinderatsmitglieds für die Dauer vom 1.1.2015 bis 31.12.2018
7. Wiederwahl von 6 Kirchgemeinderäten/-innen für die Dauer vom 1.1.2015 bis 31.12.2018
8. Bestätigung der beiden Revisoren für die Dauer vom 1.1.2015 bis 31.12.2018
9. Orientierungen
10. Verschiedenes / Umfrage
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1–4 liegen im Sekretariat der Kirchgemeinde ab sofort zur Einsichtnahme auf. Öffnungszeiten: Montag und Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr.
Das Protokoll der Versammlung vom 15. Juni 2014 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Kirchgemeinderat am 20. August 2014 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 7. Dezember 2014 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde Brienz zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a Gemeindegesetz).
Zur Versammlung sind alle Stimmberechtigten freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind Personen, welche der ev.-ref. Landeskirche angehören, das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, seit mind. 3 Monaten in der Kirchgemeinde Brienz wohnen und in einer der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind.
Brienz, 6. November 2014
Der Kirchgemeinderat