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Einwohnergemeinde

Urnenabstimmung der Einwohnergemeinde Wilderswil vom 30. November 2014
Der Gemeinderat Wilderswil hat gestützt auf Artikel 9 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern (GV) vom 16. Dezember 1998 sowie gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Wilderswil (OgR) vom 1. Januar 2005 eine Urnenabstimmung angeordnet auf den 30. November 2014 über folgendes Sachgeschäft:
Genehmigung eines Investitionskredites von 7,75 Millionen Franken für den Neubau eines Betriebsgebäudes (Feuerwehr/Gemeindebetriebe/Gemeindewerkhof/Mantelnutzung)
Die Abstimmungsunterlagen werden zusammen mit den Unterlagen zur eidgenössischen Abstimmung vom 30. November 2014 allen in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigen Bürgerinnen und Bürgern mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin fristgerecht zugestellt.
Wilderswil, 20. Oktober 2014
Gemeinderat Wilderswil