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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Montag, 1. Dezember 2014, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Traktanden:
1. Voranschlag 2015; Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2015. Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer. Orientierung über das Investitionsbudget 2015.
2. Eichzun-Lehnzun – Vermögensübertrag; Beratung und Übertragung der Liegenschaft Parzelle Nr. 1644 vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen.
3. Hauptstrasse – Sanierung; Beratung und Bewilligung eines Vepflichtungskredites für die Sanierung der Hauptstrasse. Entscheid über die Ausführungsvariante:
a) Variante «Ausführung Standard Crossbow» mit Kostenfolgen von Fr. 1 015 200.– oder
b) Variante «Ausführung Standard Altstadt» mit Kostenfolgen von Fr. 1 382 400.–.
4. Verschiedenes
Protokoll:
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 8. September 2014 stand während 30 Tagen, d. h. vom 19. September bis 20. Oktober 2014 zur Einsicht offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 18. September 2013 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind beim Einwohnergemeinderat keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen. Der Einwohnergemeinderat hat daher anlässlich seiner Sitzung vom 27. Oktober 2014 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 8. September 2014 genehmigt.
Öffentliche Auflage:
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf. Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel:
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden.
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 98 Gemeindegesetz des Kantons Bern).
Stimmberechtigung – Einladung:
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Unterseen, 13. Oktober 2014
Der Einwohnergemeinderat