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Gemischte Gemeinde

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2014
Abstimmungsausschuss
Der Gemeinderat Oberried hat in Ausführung von Art. 35 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 für die Bestellung der Abstimmungen/Wahlen zu sorgen. Für die Mitglieder des Stimmausschusses besteht Amtszwang.
Zur Leitung und Durchführung der auf den 30. November 2014 festgelegten Abstimmung wurde folgender Abstimmungsausschuss bestellt:
Sonntag, 30. November 2014 / Gemeindeverwaltung
Oberried
10.00–11.00 Uhr, Urnendienst und Ausmittlung der Wahlresultate.
Präsident:
Oberli Andreas
Sekretär:
Stucki Ulrich
Mitglieder Urnendienst
Gartwyl Céline, Haberenstrasse 5, 3854 Oberried
Schmocker Jasmin, Panoramastrasse 13, 54 Oberried
Hildebrand Tim, Grauechstrasse 3, 3854 Oberried
Markes Markus, Bahnhofsträssli 10, 3854 Oberried
Ersatzperson:
Schärli Rita, Untergasse 7, 3854 Oberried
Wichtig für Mitglieder
Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss es die schwerwiegenden Gründe sofort nach Erhalt dieses Aufgebotes dem Gemeindeschreiber schriftlich mitteilen.
Für die Nennung einer Ersatzperson zeichnen die Mitglieder des Abstimmungsausschusses selbst verantwortlich. Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit einer Busse geahndet.
Wichtig für Ersatz
Das Ersatzmitglied wird vom Gemeindeschreiber vor dem Abstimmungsdatum speziell aufgeboten, wenn es zum Einsatz kommen sollte. Es ist auch ein kurzfristiges Aufgebot möglich. Allfällige weitere Auskünfte erteilt der Gemeindeschreiber (Tel. 033 849 13 33).
Oberried, 8. Oktober 2014
Gemeinderat Oberried