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Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Häberli Rosina und Franz, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung bestehendes Wohnhaus.
Hinweis: Die Gemeinde Matten bei Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Aegertenstrasse 2, Parzelle Nr. 217, Koordinaten 632'811 / 169'894.
Nutzungszone: Mischzone Dorf.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 90 BauG, Bauen in der Bauverbotszone (Strassenabstand).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss Gemeindekanalisation und ARA bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profie (Balkon) verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Matten, 20. Oktober 2014
Bauverwaltung Matten