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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV)
Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren, in Kraft ab 1. Dezember 2014. Beschlossen durch den Gemeinderat am 13. Oktober 2014
Gegen den oben erwähnten Erlass kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3822 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen werden oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 27. Oktober 2014
Der Gemeinderat