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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 60 Abs. 3 Organisationsreglement
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 27. Oktober 2014
202 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 27. Oktober 2014 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Gemeindeversammlung beschliesst Anpassungen im Gebührenreglement. Inkrafttreten per 27.10.2014.
2. Die Gemeindeversammlung beschliesst die Anpassungen im Feuerwehrreglement. Inkrafttreten per 1.1.2015.
3. Die Gemeindeversammlung beschliesst die Anpassungen im Reglement über die Parkgebühren. Inkrafttreten per 1.12.2014.
4. Die Gemeindeversammlung beschliesst das neue Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen. Inkrafttreten per 27.10.2014.
5. Die Gemeindeversammlung beschliesst die Anpassungen in der Überbauungsordnung UeO 34 A «Beschneiung Kleine Scheidegg – Wengen». Mit der Anpassung der Überbauungsordnung ist die planerische Grundlage zur Realisierung der V-Bahn, was das Hoheitsgebiet der Gemeinde Lauterbrunnen betrifft, vorhanden.
6. Die Gemeindeversammlung bewilligt einen Bruttokredit von 310'000 Franken für die Umnutzung und die nötigen Umbaukosten der alten Kehrichtverbrennungsanlage, Mürren.
7. Die Gemeindeversammlung bewilligt einen Planungskredit von 400'000 Franken für die Planungsphase zur Ertüchtigung der ARA Lauterbrunnen.
8. Die Gemeindeversammlung bewilligt einen 3. Nachkredit von 50'000 Franken für die weiteren Aufwendungen der Ortsplanungsrevision. Es steht somit insgesamt ein Kredit von 450'000 Franken zur Verfügung.
9. Die Gemeindeversammlung bewilligt einen Kredit von 112'000 Franken für die historischen und technischen Untersuchungen der Scheibenstände in der Gemeinde Lauterbrunnen.
10. Die Gemeindeversammlung bewilligt einen Kredit von 490'000 Franken für den Neubau der unteren Rüttibrücke, Stechelberg.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 27. Oktober 2014
Der Gemeinderat