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Baupublikation

Bauherrschaft: Baugesellschaft Herreney, p.A. Hauenstein Immobilien AG, Staatstrasse 115, 3626 Hünibach.
Projektverfasserin: HMS Architekten und Planer AG, Kirchgasse 5, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Rückbau Landwirtschaftsgebäude Kanalpromenade Nr. 72. – Neubau Wohnüberbauung «Herreney » mit 84 Wohnungen und 2 Einstellhallen und gedeckten Autounterständen (1. Etappe).
Hinweise: Die Gemeinde Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt. – Vorbehalten bleibt die Genehmigung der UeO Nr. 19 «Herreney».
Standort: Kanalpromenade 61, 61A, 63, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 72, Tschingeleystrasse 6, 6A, 8, 10, 10A, 12 und 12A, Parzelle Nr. 923, Nutzungszone UeO Nr. 19 «Herreney».
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 212 Abs. 5 Bst. e BauR: Verzicht auf Rückversetzung Attikageschoss (Schmalseite).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an best. Gemeindekanalisation, Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 27. Oktober 2014
Bauverwaltung Interlaken