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Einwohnergemeinde

Ersatzwahl für ein Mitglied in den Gemeinderat aus dem Bezirk Gimmelwald
Der Gemeinderat legt gemäss Art. 72 Abs. 3 Organisationsreglement (OgR) den Wahltermin für die Ersatzwahl eines Mitglieds in den Gemeinderat aus dem Bezirk Gimmelwald auf den 8. März 2015 fest.
Gemäss Organisationsreglement (OgR) müssen Wahlvorschläge bis am Freitag, 23. Januar 2015, 12.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei vorliegen. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und
Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Wird kein Wahlvorschlag eingereicht, sucht der Gemeinderat eine Kandidatin oder einen Kandidaten und macht den Wahlvorschlag für die stille Wahl. Als gewählt erklärt (stille Wahl) gilt ebenfalls eine Kandidatin oder ein Kandidat, wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt. Stimmberechtigte
können die eingereichten Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner am Freitag, 23. Januar 2015, ab 15.30 Uhr bei der Gemeindeschreiberei einsehen. Der Gemeindeschreiber veröffentlicht anschliessend die Wahlvorschläge im Anzeiger Interlaken.
Leerformulare für Wahlvorschläge können auf der Gemeindeschreiberei oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen respektive angefordert werden.
Der Gemeinderat