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Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung
Freitag, 28. November 2014, 20.15 Uhr Gemeindesaal im Schulhaus
Traktanden:
1. Voranschlag 2015
a) Genehmigung Voranschlag 2015
b) Orientierung über den Finanzplan und das Investitionsbudget
2. Kenntnisnahme
von Kreditabrechnung
a) Gehweg zum Bahnhof
3. Auflösung Revierkommission
4. Wanderweg Schynige Platte
Sanierung Wanderweg:
Genehmigung Verpflichtungskredit
5. Wahlen
a) Gemeinderat: 1 Mitglied
b) Rechnungsprüfungskommission:
1 Mitglied
c) Baukommission: 1 Mitglieder
d) Forstkommission: 1 Mitglied
6. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz
GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 10. Dezember 2014 bis 12. Januar 2015 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.
Gündlischwand, 17. Oktober 2014
Der Gemeinderat