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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 28. November 2014, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden:
1. Voranschlag; Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2015, Festlegung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes
2. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme von Verpflichtungskredit-Abrechnungen
3. Verschiedenes
Aktenauflage:
• Die detaillierten Unterlagen zum Voranschlag 2015 können bei der Finanzverwaltung bezogen oder eingesehen werden. An der Gemeindeversammlung werden keine Detail- Exemplare aufgelegt.
• Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt.
Rechtsmittel:
• Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert zehn Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli in 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügep icht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Organisationsreglement Art. 19: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Därligen, 13. Oktober 2014
Der Gemeinderat