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Gemischte Gemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV)
Der Gemeinderat Lütschental hat am 8. Oktober 2014 nachfolgende Anpassung der Wassergebühren für das Jahr 2014 vorgenommen:
· Gestützt auf Art. 4 vom Wassertarif vom 3. Mai 2002 wird für Gebäude ohne Wasseruhr eine Pauschale von CHF 20.– pro Anschluss/Brunnen in Rechnung gestellt.
Gegen den oben erwähnten Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Lütschental, 13. Oktober 2014
Gemeinderat Lütschental