Bau- und Gewässerschutzpublikation
Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Lagerplatz mit Strassenwischgutmulde. Erstellen einer neuen Platzentwässerung.
Standort: Kammistrasse, Parzellen Nrn. 135 und 1110, Koordinaten 633'175/171275, Arbeitszone A.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Interlaken, 3800 Interlaken.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli
Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Lagerplatz mit Strassenwischgutmulde. Erstellen einer neuen Platzentwässerung.
Standort: Kammistrasse, Parzellen Nrn. 135 und 1110, Koordinaten 633'175/171275, Arbeitszone A.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Interlaken, 3800 Interlaken.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli