Grundbuch
Aufforderung zur Anmeldung dinglicher
Rechte infolge Aufnahme von Gebirgsgrundstück
im Gebiet Mürren–Birg in
das allgemeine Grundbuch
Gemeinde Lauterbrunnen
Der Kanton Bern hat von seinem Gebirgsgrundstück im Gebiet Mürren– Birg einen Abschnitt im Halte von 232 m² abgetrennt und mit folgendem Grundstück vereinigt:
GB Nr. 4277
Eigentümer: Schilthornbahn AG
Die Aufnahme dieses Abschnitts Mürren–Birg im Grundbuch von Lauterbrunnen wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, mit der Aufforderung, allfällig daran bestehende dingliche Rechte innert Monatsfrist, vom Erscheinen dieser Publikation hinweg gerechnet, unter genauer Bezeichnung und Vorlage der Beweismittel beim Grundbuchamt Oberland, Dienststelle lnterlaken, schriftlich anzumelden.
Anmeldestelle: Grundbuchamt Oberland, Dienststelle lnterlaken, Schloss 2, 3800 Interlaken.
Nach Eingabefrist angemeldete dingliche Rechte Dritter werden im Grundbuch nicht mehr einge tragen, und der
Säumige hat einen allfälligen Schaden, welcher ihm daraus erwachsen könnte, selbst zu tragen.
Grundbuchamt Oberland
Dienststelle Interlaken
Die Grundbuchverwalterin:
R. Berger
Rechte infolge Aufnahme von Gebirgsgrundstück
im Gebiet Mürren–Birg in
das allgemeine Grundbuch
Gemeinde Lauterbrunnen
Der Kanton Bern hat von seinem Gebirgsgrundstück im Gebiet Mürren– Birg einen Abschnitt im Halte von 232 m² abgetrennt und mit folgendem Grundstück vereinigt:
GB Nr. 4277
Eigentümer: Schilthornbahn AG
Die Aufnahme dieses Abschnitts Mürren–Birg im Grundbuch von Lauterbrunnen wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, mit der Aufforderung, allfällig daran bestehende dingliche Rechte innert Monatsfrist, vom Erscheinen dieser Publikation hinweg gerechnet, unter genauer Bezeichnung und Vorlage der Beweismittel beim Grundbuchamt Oberland, Dienststelle lnterlaken, schriftlich anzumelden.
Anmeldestelle: Grundbuchamt Oberland, Dienststelle lnterlaken, Schloss 2, 3800 Interlaken.
Nach Eingabefrist angemeldete dingliche Rechte Dritter werden im Grundbuch nicht mehr einge tragen, und der
Säumige hat einen allfälligen Schaden, welcher ihm daraus erwachsen könnte, selbst zu tragen.
Grundbuchamt Oberland
Dienststelle Interlaken
Die Grundbuchverwalterin:
R. Berger