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Gemischte Gemeinde

Abbruch von Luftfahrthindernissen
(Heuseile)
«Spicheren-Rieden und Egg»
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt macht die Eigentümer der nicht mehr in Betrieb stehenden Heuseile darauf aufmerksam, dass diese gemäss Art. 68 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt zu entfernen sind.
In der Gemeinde Oberried betrifft dies die beiden Seile der damaligen Drahtseilgenossenschaften «Spicheren-Rieden und Egg».
Da aus der Gründerzeit dieser beiden Drahtseilgenossenschaften keine  zuständigen Personen und Eigentümer ausfindig gemacht werden konnten, und in Berücksichtigung, dass sich die Genossenschaften in den letzten Jahren nie neu konstituierte, wurde die Gemeinde mit dem Vollzug des Abbruchs beider Seile beauftragt.
Der Gemeinderat beschloss daher, dass er der REGA, welche für die Koordination der fachgerechten Demontage und Entsorgung zuständig sein wird, den Auftrag erteilen wird.
Wichtig:
Den Eigentümern entstehen dadurch keine Kosten. Es werden nur die für die Flugsicherheit relevanten Teile demontiert. Die Eigentümer haben keinen Anspruch auf das demontierte Material, und der Abbruch wird durch den Auftragnehmer geleitet. Die Entsorgung der demontierten Teile geht nicht zulasten der Eigentümer. Der Eigentümer trägt für die Abbrucharbeiten keine Verantwortung.
Des Weiteren beschloss der Gemeinderat, dass der Restsaldo des noch bestehenden Bankguthabens der Schule Oberried zufliessen soll.
Einwände gegen dieses Vorhaben sind schriftlich und begründet beim Gemeinderat Oberried einzureichen.
Frist: 10. November 2014
Oberried, 30. September 2014
Gemeinderat Oberried