Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 9. November 2014, im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen
Traktanden:
1. Wahl eines Stimmenzählers / einer Stimmenzählerin
2. Beschluss über den Voranschlag 2015
3. Wahlen/Wiederwahlen Kirchgemeinderat für die Amtsperiode 2015–2018
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu Traktandum 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Das Protokoll der Versammlung wird vom 24.11. bis 24.12.2014 öffentlich aufgelegt werden. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 98 sofort zu beanstanden. Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Auflagestellen:
Lauterbrunnen: Gemeindeverwaltung
Wengen: Tourist Information
Mürren: Tourist Information
Lauterbrunnen, 11. September 2014
Der Kirchgemeinderat
Sonntag, 9. November 2014, im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen
Traktanden:
1. Wahl eines Stimmenzählers / einer Stimmenzählerin
2. Beschluss über den Voranschlag 2015
3. Wahlen/Wiederwahlen Kirchgemeinderat für die Amtsperiode 2015–2018
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu Traktandum 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Das Protokoll der Versammlung wird vom 24.11. bis 24.12.2014 öffentlich aufgelegt werden. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 98 sofort zu beanstanden. Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Auflagestellen:
Lauterbrunnen: Gemeindeverwaltung
Wengen: Tourist Information
Mürren: Tourist Information
Lauterbrunnen, 11. September 2014
Der Kirchgemeinderat