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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff.
Gemeindeverordnung (GV) in Verbindung
mit Art. 36a Organisationsreglement
(OgR)
Gemeinderatsbeschluss über die Änderung im
Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglement
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 14 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 36a bis c Organisationsreglement Änderungen im Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglement beschlossen. Inkraftsetzung per 1. Januar 2015.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gemäss Art. 36a Organisationsreglement OgR das Referendum ergriffen werden. Das Referendum ist von mindestens 79 stimmberechtigten Personen zu  unterzeichnen und bis zum 10. November 2014 auf der Gemeindeschreiberei einzureichen. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet www. lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 2. Oktober 2014
Der Gemeinderat