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Gemischte Gemeinde

Öffentliche Auflage
Unterhaltskostenverteiler Weggenossenschaft
Brienzwiler-Wilervorsass
Die Weggenossenschaft Brienzwiler- Wilervorsass legt im Einvernehmen mit der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion des Kantons Bern gestützt auf Art. 30 und 31 des Gesetzes über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) vom 16. Juni 1997 und Art. 51 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen VBWV) vom 5. November 1997 folgende Akten öffentlich
auf:
– Unterhaltskostenverteilergrundsätze
– Perimeterplan
– Einzelprotokolle Nr. 1–74
– Zusammenfassung der Einzelprotokolle
Auflagefrist/Auflageort:
9. Oktober bis 10. November 2014 Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Zur Einsprache befugt sind Grundeigentümer/ Innen und andere berechtigte Personen, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen können. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundesgesetzgebung oder der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu (Art. 33 Abs. 1 und 2 VBWG).
Einsprachen gegen den Unterhaltskostenverteiler sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an folgende Adresse einzureichen: Weggenossenschaft Brienzwiler-Wilervorsass, Präsident Simon Schild, Brunnenstrasse 1, 3856 Brienzwiler.
Brienzwiler, 1. Oktober 2014
Der Vorstand